Ein paar Fakten zu unserem Angebot.
Welche Leistungen bietet eine Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz?
- Begleitung am Weg zwischen Wohn-, Ausbildungs und Arbeitsplatz bzw. (bei Notwendigkeit) am Weg zur Kinderbetreuung
- Begleitung zu dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei manuellen Arbeiten der beruflichen Tätigkeit
- Hilfestellung bei der Erfüllung von Aufträgen, die selbständige Tätigkeiten betreffen
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienstzeiten
- Unterstützung bei behinderungsbedingten Einschränkungen
Wem steht diese Leistung zu?
Die Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz kann von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% oder Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe 3 oder sonstigen Zielgruppen des Salzburger Teilhabegesetzes in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass ohne Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz die berufliche Tätigkeit oder Absolvierung des Studiums/ der Ausbildung nicht möglich ist. Die fachliche und persönliche Eignung für den Beruf oder die Ausbildung müssen ebenso vorliegen wie die Fähigkeit, Assistenzkräfte anzuweisen.
Der Anspruch besteht für Menschen, die ...
- in einem aufrechten sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen und durch Assistenzleistung die Qualität am Arbeitsplatz steigern oder dadurch einen Verlust der Arbeitsstelle verhindern können.
- selbständig und gewinnorientiert tätig sind.
- durch Assistenzleistungen die Aussicht auf ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis oder eine selbständige Erwerbstätigkeit haben.
- mit der Hilfe der Assistenz am Arbeitsplatz ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren können.
- arbeitssuchend sind.
- geringfügig beschäftigt sind wenn diese Beschäftigung auf die Erlangung eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses abzielt.
- eine Lehrausbildung absolvieren (hier sowohl für Praktika als auch den Besuch der Berufsschule).
- ein Erststudium an einer Hochschule absolvieren.
- zur Sicherung ihres Arbeistplatzes eine Aus- oder Weiterbildung absolvieren.
- selbstständig erwerbstätig sind.
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Ihr Kontakt
Teamleitung Werner Pichler
0664/8000 6 8025
PAA: Unsere Dienstleistung
Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz kurz erklärt!
Das Projekt „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ wird gefördert durch das Sozialministeriumservice.
